Ohne Arztrezept: rezeptpflichtige Medikamente direkt in der Apotheke

Bei hartnäckigen Erkältungssymptomen wie Husten, Nasennebenhöhlen-Entzündungen, Durchfall oder Kopfschmerzen hilft die Apotheke als erste Anlaufstelle: Die Symptome werden eingeordnet und behandelt oder es erfolgt eine Überweisung an den Arzt. Neu kann die Apothekerin nach einem Beratungsgespräch direkt mit bestimmten rezeptpflichtigen Medikamenten behandeln, ohne dass ein Rezept vom Arzt vorliegt. Beispielsweise die rund 100 Medikamente, die Swissmedic kürzlich von der rezeptfreien Abgabekategorie C in die verschreibungspflichtige Abgabekategorie B umgeteilt hat. Dazu gehören Hustenmittel mit den Wirkstoffen Codein und Dextromethorphan oder gewisse Medikamente gegen Übelkeit und Erbrechen. Diese können von Apothekerinnen und Apothekern neu in Form einer «Abgabe ohne Rezept mit Abklärung» ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Die Apothekerin validiert in Eigenregie und ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die Abgabe zu dokumentieren. Der Kunde erhält die Lösung für sein Gesundheitsproblem ohne Wartezeiten und Verzögerung. Und Gewissheit durch eine richtige und sichere Medikation und Therapie durch die Apothekerin, der Expertin im Medikamentenmanagement.

(Quelle: pharmaSuisse, Medienmitteilung vom 13.11.2019)

Schneller als jede Epidemie: Impfen in der Apotheke

Prävention durch Grippeimpfung – jetzt schnell und einfach in der Apotheke

Sie schützt nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Familien, Freunde und Bekannten: die Grippeimpfung. In unserer Apotheke können sich gesunde Erwachsene nun von speziell dafür ausgebildeten Apothekerinnen impfen lassen – sicher und ohne Voranmeldung. Beugen Sie vor und lassen Sie sich frühzeitig, idealerweise von Mitte Oktober bis November, impfen.

Mehr als 500‘000 Todesfälle verursacht die saisonale Grippe laut Weltgesundheitsorganisation WHO jedes Jahr. Dabei gibt es einen wirksamen Schutz: die Grippeimpfung. Diese wird vom Bundesamt für Gesundheit nicht nur Risikogruppen, sondern auch deren Umfeld empfohlen. Ein besonderes Risiko besteht bei schwangeren Frauen, Frühgeborenen bis zwei Jahre, älteren Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen sowie Personen in Pflegeheimen und Einrichtungen für chronisch Kranke. Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch sein Umfeld.

Mehr zum Thema Grippeimpfung finden Sie auf: www.impfengegengrippe.ch.

 

Schützen Sie sich mit einer Zeckenimpfung

Durch Zecken übertragene Krankheiten stellen in der Schweiz ein wichtiges Gesundheitsproblem dar. Die Bevölkerung ist zunehmend von Lyme-Borreliose bzw. Zeckenenzephalitis, auch Frühsommer Meningoenzephalitis FSME genannt, betroffen. Pro Jahr treten schätzungsweise 6‘000 bis 12‘000 Borreliosefälle und etwa 100 bis 250 FSME-Erkrankungen auf, die gravierende Folgen haben können und in einigen Fällen zum Tod führen.

Bei der Borreliose wird ein Bakterium und bei der FSME ein Virus übertragen. Während die erste Erkrankung mit Antibiotika behandelt werden kann, gibt es keine spezifische Behandlung für die FSME. Einziger Schutz bietet die Zeckenimpfung, die jetzt gemacht werden sollte. Die optimale Impfzeit ist im Winter. So ist der Impfschutz bis zum Beginn der Zeckensaison im Frühsommer aufgebaut.

Es braucht zwei Impfungen im Abstand von rund einem Monat. Mit der dritten Impfung nach rund einem Jahr kann sogar ein Schutz für 10 Jahre erreicht werden.

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Impfung vor allem für Gebiete mit erhöhter Gefahr (vor allem Nordwestschweiz). Die Risikogebiete sind in der folgenden Karte ersichtlich.

 

Hepatitis A und B-Impfung

In der Apotheke können Sie die Folgeimpfungen durchführen lassen, die 1. Impfung muss beim Arzt erfolgen. Diese Impfungen sind zu jeder Jahreszeit möglich.

Hepatitis A und B-Impfungen: Impfservice Fr. 24.50
Der Preis kann je nach Impfstoff zwischen Fr. 67.– und 97.– variieren.

Powerfood Burgerstein Sport

Regelmässige körperliche Aktivität hilft Alltagsstress und überschüssige Energie abzubauen. Bewegung ist in unserer modernen Welt mit vielen Berufen in Sitzpositionen eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben.

 Burgerstein Sport ist speziell auf die Bedürfnisse und die Leistungsoptimierung von Sportlern zugeschnitten. Es verkürzt die Erholungs- und Regerationszeit und kompensiert den Nährstoff-Bedarf bei einem gesteigerten Stoffwechsel.

Alle Burgerstein Produkte werden nach orthomolekularen Kriterien hergestellt. Sie enthalten nur Stoffe, die natürlicherweise in der Nahrung und im menschlichen Körper vorkommen und sind frei von resorbierbaren, körperfremden Hilfsstoffe.
Fragen Sie uns, wir wissen, was Ihnen gut tut.

Autotest VIH

In der Schweiz leben zwischen 13'000 und 20'000 HIV*-Infizierte.
Es kommt jährlich zu mehr als 500 Neuansteckungen.(1)

Machen Sie den Test zuhause!

Der autotest VIH® ist ein HIV-Schnelltest, den Sie zuhause machen können.

Der autotest VIH®  ist CE-zertifiziert.

Der autotest VIH® ist in Apotheken erhältlich und kann ohne Verschreibung gekauft werden.

Der autotest VIH® erfasst zuverlässig eine HIV-Infektion, die vor mindestens 3 Monaten eingetreten ist. Der Test erfolgt mithilfe einer geringen Blutprobe aus der Fingerspitze.

Testen Sie sich selbst ganz diskret zuhause
Einfache Anwendung (3 Schritte, 5 Minuten und fertig)
Ergebnis in 15 Minuten


* HIV ist das Virus, das AIDS verursacht.
(1) Bundesamt für Gesundheit BAG, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/uebertragbare-krankheiten/infektionskrankheiten-a-z/hiv.html, zuletzt abgerufen am 25.7.2018

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Notfallverhütung (Pille danach)

Häufig gestellte Fragen
 
Was kostet die Notfallverhütung in dieser Apotheke?

 
Weshalb ist ein Beratungsgespräch notwendig?

- Um abschätzen zu können, wie gross das Risiko einer Schwangerschaft ist
  (z.B. nach vergessener Pille)
- Um zu bestimmen, welche Notfallverhütung in Ihrer Situation optimal ist
- Um Sie über die Verhütung in den nächsten Tagen und über mögliche Nebenwirkungen der     Notfallverhütung zu informieren
- Um auf Wunsch weitere Themen der sexuellen Gesundheit zu besprechen
  (z.B. Verhütungsmethoden, sexuell übertragbare Infektionen oder gynäkologische Kontrollen)

Muss ich meine Personalien angeben?

- Ja, bei Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ist die Angabe der Personalien Pflicht.

Was passiert mit meinen Daten nach der Beratung?

- Wir sind verpflichtet, die Dokumentation der Abgabe während 10 Jahren aufzubewahren.
- Wir stehen unter Schweigepflicht. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Muss ich die Tablette zwingend vor Ort in der Apotheke einnehmen?

- Für eine gute Wirksamkeit sollte die Einnahme nicht unnötig verzögert werden.
  Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Tablette gleich vor Ort einzunehmen.

Riechtraining nach Prof. Dr. Hummel

Das Corona-Virus kann die Zellen der Riechschleimhaut schädigen. Aus Erfahrung mit anderen Infektionskrankheiten, die das Riechorgan betreffen, weiss man, dass sich  der Geruchsinn mit der Zeit meistens wieder erholt.  Ein Riech-Training kann dabei helfen und die Erholung des Geruchsinns signifikant beschleunigen.
Wir haben ein Riechtraining Set mit vier verschiedenen ätherischen Ölen zusammen gestellt.

Eine ärztliche Abklärung zum Ausschluss anderer Ursachen wird empfohlen.

Antibabypillenpass

Ihr Vorteil: Jede 13. Monatspackung gratis

Tena-Pass

Benötigen Sie regelmässig Inkontinenzprodukte von Tena? Ja. Dann erhalten Sie von nun an die 11. Tena jeweils gratis. Fragen Sie uns nach dem Tena-Pass.

Hauslieferdienst

Montag bis Freitag, 15.00 – 17.00 Uhr liefern wir Ihre Bestellungen kostenlos zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz. Rezeptpflichtige Medikamente nur bei vorhandenem Arztrezept.

Bestellungen nehmen wir telefonisch, per Fax oder E-Mail mittels Bestellformular entgegen. Durch die grosse Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu zeitlich verzögerten Lieferungen kommen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Kundenkarte

Bei jedem Einkauf profitieren Sie ganz direkt. Ob Algifor, Sonnencrème oder Babynahrung, jeder Franken zählt ein Punkt.
Profitieren Sie zusätzlich zusätzlich von 10-fach Punkten auf den von uns geführten Kosmetik-Produkten: Avène, Eucerin, Roche-Posay, Vichy und anderen Aktionen.
Für 1 Franken wird 1 Treuepunkt gutgeschrieben. Für 500 Treuepunkte erhalten Sie einen Treuebon für CHF 5.00, einlösbar beim nächsten Einkauf.
Wir behalten mit Ihrer Kundenkarte stets den Überblick und kontrollieren, ob sich die Wirkstoffe Ihrer Medikamente miteinander vertragen - auch mit den vom Arzt verschriebenen Medikamenten.
Fragen Sie uns.

Produkte & Dienstleistungen

Zoom: Steinhölzli Apotheke

 

Zoom: Steinhölzli Apotheke

Produkte

Schulmedizin

Breites Sortiment aller in der Schweiz registrierten Medikamente und Medizinalprodukte, Tierarzneimittel und Generika. Zubehör für Schwerkranke und Onkologie-Patienten zur Behandlung und Pflege zu Hause.

Herstellung von Rezepturen

Wir stellen ärztliche Verschreibungen her. Auf Bestellung nach gewünschten Formulierungen in Form von Salben, flüssigen Mischungen, Zäpfli, Kapseln und Ovula.

Alternativmedizin

Homöopatische und anthroposophische Präparate der Firmen Omida, Weleda, Wala, Boiron, Similasan, usw.

Naturheilkunde

Burgerstein, Ceres, Spagyrik, Dr. Vogel, Schüssler Salze, Bachblütenmischungen

Aetherische Öle

Farfalla, Hänseler

Ernährung

Säuglingsernährung, Krebs und Ernährung, Beratung bei Adipositas, Osteoporose, Gicht, Eisenmangel und weitere.

Körperpflege

Artdeco, Avène, Dermasel, Eucerin, Farfalla, La Roche-Posay, Vichy

Haarpflege

Klorane, Rausch

Tierprodukte

Ausgewähltes Sortiment an Tierarzneimittel und medizinischem Tierfutter (Royal Canin) für Hunde und Katzen.

Dienstleistungen

Blutdruckmessen

Anmessen von Kompressionsstrümpfen

Auffüllen von Wochendosett, Einzelabgaben (Antabus, Schlaf- und Schmerzmittel, Psychopharmaka), Methadonprogramme

Abgabe «Pille danach»

Schwangerschaftstest

Impfberatung und Impfungen

Reiseberatung, Reiseapotheke

Kontrolle der Hausapotheke

Zusammenstellen von Schul- und Lagerapotheken

Beratung zur Raucherentwöhnung

Entsorgen von Medikamenten

Notfalldienst

Beratung für Institutionen als fachtechnisch verantwortliche Person im Bereich Heilmittel

Vermietung von: Pari-Geräte, Milchpumpen, Blutdruckmessgeräte, Babywaagen

Rezeptvalidierung

Gemäss diversen gesetzlichen Auflagen ist die Apothekerin bei der Abgabe von Medikamenten auf Rezept verpflichtet,
1. das Rezept auf seine Gültigkeit zu überprüfen und
2. ein Patientendossier zu führen.

Bei der Rezeptvalidierung werden folgende Punkte überprüft:

Ist die Medikation plausibel (z.B. Alterskategorie)?

Vertragen sich die verschiedene Medikamente untereinander (Interaktionenkontrolle)?

Sind die Medikamente für den Patienten verträglich (Allergie)?

Besteht die Gefahr einer Überdosierung (korrekte Dosierung)?

Ist die korrekte Anwendung bekannt (z.B. bei Asthma-Inhalationstherapien)?

Ist eine wirtschaftlich sinnvollere Therapie möglich (Generikasubstitution)?

Sind die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet worden?

Besteht für das jeweilige Medikament eine Abhängigkeitsgefahr?

Besteht das Risiko einer Mehrfachtherapie (Polymedikation)?

Ist die Therapie bezüglich des Allgemeinzustand des Patienten adäquat?

Laut dem vom Bundesrat genehmigten Tarifvertrag zwischen Krankenkassen (santésuisse) und dem Apothekerverband (pharmasuisse) werden diese Leistungen seit 2001 direkt durch den Medikamentencheck abgegolten.
Der Medikamenten-Check beinhaltet die Entschädigung für die Rezeptkontrolle, Interaktionskontrolle, das Anschreiben der Einnahmevorschriften und die Informationen über die Aufbewahrung, Anwendung, Einnahme und Vorsichts-massnahmen. Er wird pro Rezeptzeile verrechnet, d.h. für jedes einzelne Medikament pro Abgabedatum. Für den Medikamenten-Check werden immer 4.30 Franken (inkl. 2.5% MWSt) in Rechnung gestellt. Werden von einem Medikament zur gleichen Zeit mehrere Packungen bezogen, so fällt der Medikamenten-Check nur einmal an. Beim Bezug von z. B. drei Packungen an drei verschiedenen Tagen wird der Tarif für den Medikamenten-Check jedoch dreimal in Rechnung gestellt.

Im gleichen Tarifvertrag ist auch der Bezugscheck geregelt. Diese Pauschale wird erhoben für das obligatorische Führen des Patientendossiers. Das Patientendossier dient der Sicherheit und Abrechnungskontrolle. Die Apotheke kann dank des Patientendossiers feststellen, ob sich die Medikamente von verschiedenen verschreibenden Ärzten vertragen. Ebenfalls kann durch den Abstand der Medikamentenbezüge geprüft werden, ob die Einnahmevorschrift eingehalten wird. Falls der Patient es wünscht, können auch selbst gekaufte rezeptfreie Medikamente im Patientendossier vermerkt werden (auch rezeptfreie Medikamente können Wechselwirkungen verursachen!). Ein Patientendossier muss aus Sicherheitsgründen auch angelegt werden, wenn der Patient die verschriebenen Medikamente bar bezahlt.

Durch die Einführung dieses Tarifvertrags, auch leistungsorientierte Abgeltung (LOA) genannt, konnten einerseits die Sicherheit für die Patienten erhöht, und gleichzeitig die Medikamentenkosten gesenkt werden.
Früher wurden diese Leistungen der Apotheken durch höhere Margen abgegolten, wodurch die Transparenz schlechter war und höhere Kosten anfielen.
Seit Inkrafttreten des LOA Vertrages (2001) haben Apotheken im Gesundheitswesen gegen     1 Milliarde Franken eingespart!

Der Medikamenten- und der Bezugs-Check dürfen nur bei rezeptpflichtigen Medikamenten der Spezialitätenliste (SL) verrechnet werden. Die SL enthält alle Arzneimittel, die durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind. Für alle anderen Medikamente, die Sie in der Apotheke beziehen, gilt: Die Kontrollen und Beratungen sind und bleiben kostenlos.


Heilmittelgesetz, Medizinalberufegesetz, Arzneimittelverordnung und Krankenversicherungsgesetz inkl. Verträge siehe unter: www.admin.ch
www.pharmasuisse.org

Unser Qualitätsversprechen an Sie

Logo ISO

Bei uns profitieren Sie von:

Einem freundlichen und zügigen Empfang

Sicherheit bei Ihrem Medikamenteneinkauf mit oder ohne Rezept

Einer Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist

Einer systematischen Überprüfung Ihrer Rezepte im aktiven Dialog mit Ihnen

Ratschläge eines kompetenten Teams, das sich regelmässig weiterbildet

Einer effizienten und geprüften Organisation im Hintergrund

Einer kontinuierliche Verbesserung dank Ihrer Feedbacks

Tipps

Ihre Rechte beim Bezug von Medikamenten

Sie haben das Recht

Ihre Stammapotheke frei zu wählen

von Ihrem Arzt ein Rezept zu erhalten

eine Zweitmeinung bei Ihrer Apothekerin einzuholen

Ihre Medikamente schnellstmöglich zu erhalten, vor allem im Notfall  (Notfalldienstnummer Berner Nachdienst Apotheke: 0900 98 99 00)

qualitativ einwandfreie Medikamente zu erhalten

mit Ihrer Apothekerin persönlich zu sprechen

ein Generikum zu verlangen

eine Kleinpackung beim ersten Bezug zu verlangen


Ihre Vorteile

Durch das vollständige Dossier hat Ihre Apothekerin den Überblick über alle Medikamente, die Sie einnehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können so gefährliche Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten verhindert werden.

Mit Rezept können Sie überlegen, ob Sie die Therapie oder das Medikament wirklich wollen. Sie können nachsehen, ob Sie noch Packungen des Medikaments zu Hause haben und sich in Ihrer Apotheke beraten lassen.

Eine Zweitmeinung hilft Ihnen, Ihre Zweifel zu beseitigen und sich zu schützen. In Sachen Gesundheit ist es besser, auf Nummer sicher zu gehen.

Dank Ihrer Apotheke haben Sie jederzeit, auch nachts und an Feiertagen, Zugang zu Medikamenten und zu einer fachlichen Beratung.

Ihre Apothekerin  garantiert Ihnen die Abgabe von qualitativ einwandfreien Medikamenten.

Sie können jederzeit nachfragen, wenn Unklarheiten zu Ihrer Medikation bestehen. In jeder Apotheke steht Ihnen ein Team von qualifizierten Fachkräften zur Verfügung.

Sie profitieren vom günstigeren Preis und können sich umfassend über Generika und das für Sie geeignete Produkte informieren.

Ihre Vertrauensapotheke kennt Sie und hilft Ihnen auch bei Abwesenheit Ihres Hausarztes.

Sie entscheiden selbst, wo und wie Sie Ihre Medikamente beziehen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte auf www.spo.ch

Steinhölzli Apotheke

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